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Schweiz

Vignette ist gültig ab 27-5-2025 28-7-2026 23:59

GB

Bitte geben Sie das Kennzeichen genau so ein, wie es auf Ihrem Fahrzeug steht

Zwischensumme
€53.00

Die Schweizer Autobahnvignette ist ein Mautaufkleber, der für Fahrzeuge erforderlich ist, die Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz benutzen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern verwendet die Schweiz weiterhin einen physischen Aufkleber, der an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden muss. Dieses System gilt für ein ganzes Kalenderjahr und ist fahrzeugbezogen, nicht fahrerbezogen.

Alle Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen – darunter Pkw, Motorräder und Kleintransporter – benötigen eine gültige Vignette, um das Schweizer Autobahnnetz zu nutzen. Für Anhänger und Wohnwagen ist eine separate Vignette erforderlich. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen stattdessen der Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Eine Vignette ist für alle Schweizer Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich, die mit grünen und weißen Schildern gekennzeichnet sind. Für Landstraßen, Stadtstraßen und Nebenstraßen ist keine Vignette notwendig. Wer ohne Vignette auf mautpflichtigen Straßen fährt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

In der Schweiz gibt es derzeit nur eine Vignette mit fester Gültigkeit: Sie ist für ein Kalenderjahr gültig (vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres). Kurzzeitvignetten werden nicht angeboten.

Die Schweizer Autobahnvignette ist an Tankstellen in Grenznähe, Poststellen, Zollämtern sowie online erhältlich. Beim Online-Kauf ist mit einer Versandzeit zu rechnen. Vor der Nutzung von Autobahnen muss die Vignette an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.

Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Zum Beispiel gilt die Vignette 2025 vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026.

Die Schweizer Polizei und Zollbeamte kontrollieren visuell, ob eine korrekt angebrachte Vignette vorhanden ist. Sie muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein.

Nein, die Schweizer Vignette ist nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig. Sie ist nur für ein bestimmtes Fahrzeug gültig und muss nach Entfernung zerstört werden.

Wer ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von CHF 200 rechnen – zuzüglich der Kosten für eine neue Vignette. An der Grenze kann dem Fahrzeug zudem die Einreise verweigert werden.

Ja, Sie können eine Vignette für ein anderes Fahrzeug kaufen. Sobald sie jedoch aufgeklebt ist, darf sie nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Ja, alle ausländischen Fahrzeuge, die Schweizer Autobahnen benutzen, müssen eine gültige Vignette haben. Dies gilt für Touristen, Durchreisende und alle Fahrzeuge, die in das Land einreisen.

Wenn Sie die physische Vignette online kaufen, wird sie Ihnen per Post zugeschickt. Sie müssen nichts ausdrucken, aber Sie müssen auf die Lieferung warten und den Aufkleber anbringen, bevor Sie mautpflichtige Straßen befahren.

Die Vignetten für das nächste Jahr sind in der Regel ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres erhältlich. Die Vignette 2025 ist also ab dem 1. Dezember 2024 verfügbar.

Ja, sofern sie sich innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums befindet und korrekt an der Windschutzscheibe angebracht wurde.

An Verkaufsstellen können Sie bar oder mit Karte bezahlen. Beim Online-Kauf werden in der Regel gängige Kredit- und Debitkarten sowie je nach Anbieter auch lokale Zahlungsmethoden akzeptiert.

Schweizer Autobahnvignette: Regeln, Preise und Mautsystem im Überblick

Die Schweizer Autobahnvignette ist ein verpflichtender Mautaufkleber für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die das nationale Autobahn- und Schnellstraßennetz nutzen. Sie ist ein Jahr lang gültig und ersetzt streckenbasierte Mautgebühren durch ein Pauschalsystem. Die Vignette muss an der Windschutzscheibe angebracht werden und wird durch visuelle Kontrollen von Polizei und Zollbehörden überprüft.

Gültigkeitsdauer und Preisstruktur

In der Schweiz gibt es nur eine Jahresvignette zum Preis von CHF 40. Sie ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig und damit für einen Zeitraum von 14 Monaten nutzbar. Es gibt keine Kurzzeitoptionen – ideal für regelmäßige oder langfristige Besucher.

Kauf- und Aktivierungsvorgaben

Die Vignette muss vor der Einfahrt auf Schweizer Autobahnen gekauft und angebracht werden. Sie ist an Grenzübergängen, Tankstellen und in Online-Shops erhältlich. Nach Erhalt muss der Aufkleber korrekt an der Windschutzscheibe angebracht werden und ist innerhalb seines Gültigkeitszeitraums sofort einsatzbereit.

Kontrollen und Strafen bei Verstößen

Die Schweizer Behörden führen Sichtkontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Vignette angebracht ist. Wer ohne Vignette fährt, muss mit einer Geldstrafe von CHF 200 plus den Kaufpreis für eine neue Vignette rechnen. Die Kontrollen erfolgen konsequent – sowohl an der Grenze als auch im Inland.

Ausnahmen und Sonderfälle

Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, diplomatische Fahrzeuge und Fahrzeuge, die ausschließlich nicht-vignettenpflichtige Straßen benutzen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, sondern zahlen die kilometer- und emissionsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Offizielle Informationen und Einhaltung der Vorschriften

Aktuelle Informationen, offizielle Preise und autorisierte Verkaufsstellen finden Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung oder in offiziellen Online-Shops. Kaufen Sie die Vignette nur bei vertrauenswürdigen Anbietern und bringen Sie sie korrekt an, bevor Sie mautpflichtige Straßen befahren.